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Einfuehrung

Direkte Demokratie in Deutschland: Geschichte und Ausprägung

Einführung

In der Bundesrepublik Deutschland sind direktdemokratische Verfahren auf Bundesebene nur schwach ausgeprägt. Dennoch gibt es auf den Ebenen der Länder und Kommunen eine Reihe von Volksabstimmungen und Bürgerbegehren.

Geschichte der direkten Demokratie in Deutschland

Repräsentative und direkte Demokratie

Direkte Demokratie, auch unmittelbare oder sachunmittelbare Demokratie genannt, bezeichnet die unmittelbare Herrschaft des Volkes. Im Gegensatz dazu wird bei der repräsentativen Demokratie das Volk durch gewählte Vertreter repräsentiert, die in seinem Namen Entscheidungen treffen.

Geschichtlicher Hintergrund

Ursprünglich bedeutete direkte Demokratie die unmittelbare Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk. In Deutschland spielte die direkte Demokratie besonders in den Stadtstaaten des Mittelalters und der frühen Neuzeit eine Rolle.

Mit dem Aufkommen des Absolutismus und der Industrialisierung wurden direkte demokratische Verfahren jedoch weitgehend zurückgedrängt.

Direkte Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland

Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird die direkte Demokratie in Artikel 20 Absatz 2 geregelt. Demnach können Volksbegehren und Volksentscheide auf Bundesebene nur in bestimmten Fällen durchgeführt werden, beispielsweise bei Änderungen des Grundgesetzes.

Volksbegehren und Volksentscheide

Volksbegehren sind Anträge an den Bundestag, ein bestimmtes Gesetz zu erlassen oder aufzuheben. Volksentscheide sind Abstimmungen des Volkes über einen bestimmten Gesetzesvorschlag.

Schlussfolgerung

In der Bundesrepublik Deutschland ist die direkte Demokratie auf Bundesebene schwach ausgeprägt. Dennoch gibt es auf den Ebenen der Länder und Kommunen eine Reihe von Möglichkeiten für die Bürger, sich direkt an der politischen Willensbildung zu beteiligen.

Die künftige Entwicklung der direkten Demokratie in Deutschland wird davon abhängen, wie sich die politische Kultur und das Vertrauen der Bürger in die repräsentative Demokratie entwickeln.


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